Ausbildungsberuf:
Bauwerksmechaniker/in für Abbruch- und Betontrenntechnik
Industrieanlagen, Hochhäuser und sonstige Bauwerke müssen nicht nur errichtet, sondern irgendwann auch wieder abgebrochen oder umgebaut werden. Bauwerksmechaniker brechen Gebäude oder Teile von Gebäuden ab, sie erstellen Öffnungen wie Fenster und Türen oder sie bohren und sägen Durchbrüche für Installationsleitungen. Insbesondere beim Abbruch von Gebäudeteilen ist höchste Präzision gefordert, damit angrenzende Teile und Anlagen nicht beschädigt werden. Sie erlernen für diesen Beruf auch die Grundlagen aller Tätigkeiten am Bau, insbesondere dem Hochbau.
Bauwerksmechaniker/innen arbeiten für:
Bewerber/innen sollten handwerklich geschickt sein und anpacken können. Es gibt wohl kaum etwas Schöneres als gemeinsam mit einem starken Team von Kollegen und Kolleginnen, gemeinsam an komplexen und abwechslungsreichen Projekten teilzunehmen.
Eine berufliche Ausbildung zum/r Bauwerksmechaniker/in ist der erste Schritt ins Berufsleben.
Danach geht's weiter, beispielsweise als Vorarbeiter/in, Polier/in, Bauleiter/in oder auch nach einem zusätzlichen Fachabiturabschluss: dem Studium an einer Fachhochschule mit dem Abschluss Diplom-Ingenieur für Bauingenieurwesen oder Architektur. Für Abiturienten/-innen ist auch ein dualer Universitätsstudiengang an der Universität Wuppertal über 8 Semester mit dem Ziel Bachelor of Science: Civil Engineering denkbar.
Ziel kann natürlich auch die berufliche Selbständigkeit sein, z.B. als Inhaber/in eines Betonbohr- und Sägebetriebes.
Ausbildungsbetriebe müssen im Besitz der Ausbildereignungsprüfung gemäß AEVO sein. In der Regel haben bereits alle Meister diese Prüfung abgelegt.
Kosten für den Ausbildungsbetrieb: Die Ausbildungsvergütung des Azubis sind die Lohnkosten und die Kosten der überbetrieblichen Ausbildung. Die Höhe der monatlichen Vergütung entnehmen Sie bitte dem Entgelttarifvertrag der gemeinsamen Tarifvereinbarung des Fachverbandes und des Abbruchverbandes. (siehe auch Link "Tarif"auf dieser Webseite).
Zuschüsse für den Ausbildungsbetrieb: Es gibt u.U. verschiedene staatliche Zuschüsse für die Einrichtung eines Ausbildungsplatzes, die regional sehr unterschiedlich sein können. Das Arbeitsamt, die IHK/Handwerkskammer und die regionale Wirtschaftsförderung berät Sie.
Übergangsregelungen für bereits tätige Mitarbeiter und Quereinsteiger: Hochbaufacharbeiter (d.h. auch Maurer,Stahlbetonbauer usw., die nach dem 2. Ausbildungsjahr die Zwischenprüfung bestanden haben) brauchen nur noch das 3. Ausbildungsjahr zum Bauwerksmechaniker zu absolvieren.