Der Vortrag "Absicherung von Hochfrequenzmaschinen", der auf allen Regionaltreffen von der BG Bau gehalten wurde, erzeugte einigen Wirbel! Die mittlerweile ständig eingesetzten Hochfrequenz-Motoren in Elektro-Wandsägen oder Bohrmotoren dürfen nicht an den normalen Baustromverteilern angeschlossen werden, da sie üblicherweise mit FI-Schutzschaltern des Typs A ausgestattet sind. Frequenzgesteuerte Motoren verlangen aber nach dem Typ B! Wer dies unterlässt geht ein hohes Risiko ein, da er gegen die BGI 608-Bestimmungen verstößt und unter Umständen den Versicherungsschutz verliert.Obwohl diese Bestimmung bereits seit über 15 Jahren gilt, war diese Vorschrift den meisten Mitgliedern unbekannt. Aber anscheinend auch den Herstellern, da in den Betriebsanleitungen zumeist der Hinweis auf diese Vorschrift fehlt.
FBS aktuell 3/2014