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Qualitätszeichen

qz

Transparente Kriterien

Das Q-Zeichen prüft und bewertet drei Bereiche: Erstens werden alle gesetzlichen und sozialen Verpflichtungen abgefordert. Dazu zählen beispielsweise Unbedenklichkeits- und Freistellungsbescheinigungen vom Finanzamt und der Berufsgenossenschaft sowie der Nachweis einer ausreichenden Versicherung. Der zweite Teil widmet sich der Qualifikation der Betriebsleitung. Voraussetzung für das Q-Zeichen ist eine handwerkliche oder betriebswirtschaftliche Ausbildung mit dem Abschluss als Ingenieur, Meister oder Betriebswirt. Alternativ werden auch entsprechende Weiterbildungen anerkannt. Im dritten Teil steht die Qualifikation der Mitarbeiter auf dem Prüfstand. So gibt es einen festgelegten Schlüssel, der die Anzahl ausgebildeter Fachkräfte je nach Betriebsgröße regelt. Idealerweise haben die Mitarbeiter den Fachberuf des Bauwerksmechanikers für Abbruch- und Betontrenntechnik erlernt oder eine adäquate Aus- bzw. Weiterbildung absolviert. Erst wenn alle Kriterien im geforderten Maß erfüllt sind, wird das Q-Zeichen zuerkannt.

Der Ausschuss betont: „Auftraggeber können bei der Auftragsvergabe davon ausgehen, dass sie mit qualifizierten Betrieben keine bösen Überraschungen erleben.“

Damit das auch so bleibt, werden die QZ – Betriebe alle drei Jahre erneut geprüft.

Sollten Sie mit Ihrem Unternehmen Interesse haben, sich unserem Prüfverfahren zu unterziehen, sprechen Sie uns bitte an.

Gruppe_2019
Der Ausschuss Qualitätszeichen v.l.n.r.: Christof Boxberger, Manfred Rütters, Norbert Braun, Manfred Dziuba, Manfred Witzke
Ansprechpartner
Ausschuss Qualitätszeichen
Christof Boxberger
Tel.: 06151 870 9560
info[at]fachverband-bohren-saegen.de
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